| Eine Urkunde erhalten Sängerinnen und Sänger, die
länger als 5 Jahre in einem evangelischen Kinder- oder/und Jugendchor oder
länger als 10 Jahre in einem evangelischen Kirchenchor singen.
Chorwechsel, auch außerhalb Bayerns werden mitgezählt.
Der zeitliche Rahmen, für den Urkunden ausgestellt werden, beträgt 5 Jahre.
Es gibt also Urkunden für 5 (Kinder-, Jugendchor), 10, 15, 20 usw. Jahre.
Chorleiter und Chorleiterinnen, die ein Jubiläum begehen, erhalten Urkunden ebenfalls ab 10 Jahren im 5-Jahres-Rhythmus.
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